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- Nach dem sich der Eigentümer und der Erwerber eines Grundstückes geeinigt haben, stellt einer von beiden den Vermessungsantrag bei einem ÖbVermIng
- Antrag auf Ausfertigung von Vermessungsunterlagen beim zuständigen Katasteramt durch den ÖbVermIng (kostenpflichtige Leistung der Katasterbehörde)
- Antrag auf Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Behörde durch den ÖbVermIng, die Teilungsgenehmigung wird vom Grundstückseigentümer unterschrieben (kostenpflichtige Leistung der Behörde)
- Eventuell müssen noch Baulasten eingetragen werden (je nach baurechtlicher Situation), hierzu ist ein amtlicher Lageplan notwendig.
- Nach Erhalt der positiv beschiedenen Teilungsgenehmigung kann die Teilungsvermessung durchgeführt werden.
- Nach dem Einreichen der Vermessungsschriften bei der Katasterbehörde wird das Liegenschaftskataster fortgeführt und der Veränderungsnachweis ausgestellt.
- Der ÖbVermIng prüft den Veränderungsnachweis und übergibt diesen an den Notar (oder Eigentümer). Der Notar veranlasst die Änderungen im Grundbuch.
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