|
- Nach der Fertigstellung eines Gebäudes wird der Eigentümer von der zuständigen Behörde aufgefordert, das Gebäude einmessen zu lassen
- Dazu beauftragt der Eigentümer (auch Kostenträger, Erbbauberechtigter etc.) einen ÖbVermIng
- Dieser beantragt die Vermessungsunterlagen bei der Katasterbehörde (kostenpflichtige Leistung der Behörde)
- Nach dem der ÖbVermIng die Unterlagen erhalten hat, wird die Gebäudeeinmessung vor Ort durchgeführt.
- Die Messung wird im Innendienst bearbeitet. Dabei werden die entsprechenden Vermessungsschriften angefertigt und vom ÖbVermIng bei der zuständigen Katasterbehörde eingereicht.
|