Die Entwurfsvermessung/Bauvermessung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
die Entwurfsvermessung entspricht einem Lage- und Höhenplan und dient als Grundlage zur Planung eines Bauwerks
die Bauvermessung entspricht einer Absteckung und weiterer baubegleitender Vermessungsarbeiten
Leistungen:
in Absprache mit dem Auftraggeber und gemäß §§96 bis 100 HOAI